Zwei Schnecken mit braunen, spiralförmigen Gehäusen sind als plastisches Objekt dargestellt und sitzen aufrecht nebeneinander auf einer hellen Oberfläche. Ihre hellen, strukturierten Körper und ausgestreckten Fühler wirken detailreich und leicht verfremdet. Im Hintergrund ist unscharf die Tribünenarchitektur eines historischen Hörsaals zu erkennen.

Ausstellungsbezogener Leihverkehr
Leihgaben von Sammlungsobjekten für Ausstellungen

Sammlungsobjekte des Museums für Naturkunde Berlin können neben der wissenschaftlichen Nutzung auch für öffentliche Ausstellungen zeitlich befristet entliehen werden. Ziel ist es, wissenschaftliche Objekte in neue Kontexte einzubinden und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Die Vergabe von Leihgaben erfolgt unter Berücksichtigung konservatorischer, wissenschaftlicher und rechtlicher Anforderungen.

Das Foto oben zeigt ein plastisches Schneckenobjekt aus der Installation Theatrum Radix (2023) der Künstlerin Marlene Bart im Tieranatomischen Theater in Berlin, das naturkundliche Sammlungsstücke mit künstlerischen und digitalen Elementen zu einer neu interpretierten Naturordnung verband (Foto: Marlene Bart).

Anfrage

Eine offizielle Leihanfrage sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit einem Kurzexposé zur geplanten Ausstellung an: leihverkehr.ausstellung@mfn.berlin

Über diese Adresse erreichen Sie die zuständigen Mitarbeiter:innen, die den Kontakt zu den jeweiligen Sammlungsbereichen herstellen und die Anfrage prüfen.

Im weiteren Verfahren füllen Sie einen Fragebogen zu Ihrem Leihgesuch aus und übermitteln diesen zusammen mit einem aktuellen Facility Report oder Informationen zum Ausstellungsort.

Nach positiver Prüfung stellt das Museum einen Leihvertrag aus. Es definiert die Bedingungen für Transport, Präsentation und Handhabung der Objekte. Die leihnehmende Institution verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten und eine sachgemäße Behandlung sicherzustellen.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Als leihgebende Institution prüft das Museum jede Anfrage individuell. Leihgesuche können abgelehnt werden, insbesondere wenn:

  • Objekte zu fragil sind,
  • ein erhöhtes Transport- oder Handhabungsrisiko besteht,
  • Objekte wissenschaftlich besonders wertvoll oder nicht ersetzbar sind.

Sammlungsobjekte werden nicht zu Dekorationszwecken oder als Requisite für Theater, Film, Fernsehen oder vergleichbare Nutzungen verliehen.

Die Leihe unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sowie internationalen Artenschutzregelungen (CITES). Für bestimmte Objekte können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Die Objekte bleiben Eigentum des Museums für Naturkunde Berlin und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bitte beachten Sie unsere Leihbedingungen für Ausstellungen.

Kontakt