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Podiumsdiskussion: Waren unsere Lebensmittel jemals natürlich?

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Podiumsdiskussion: Waren unsere Lebensmittel jemals natürlich?

Podiumsdiskussion zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Mutagenese

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil zur Mutagenese im Juli 2018 festgestellt, dass die neuen Methoden der Genomeditierung, die insbesondere unter dem Verfahren CRISPR-Cas9 in den Medien behandelt werden, als Gentechnik zu bewerten sind. Gleichzeitig stellt es die Möglichkeit in Aussicht, bisher nicht kennzeichnungspflichtige Lebensmittel zukünftig als gentechnisch erzeugt auszuweisen. Welche Folgen hat dieses Urteil für Konsumentinnen, Konsumenten, Verbraucherinnen und Verbraucher? Und in welcher Beziehung steht die Vorstellung von „Natürlichkeit“ dazu? Was wollen und was müssen wir wissen, um uns zwischen den Supermarktregalen orientieren zu können?

Begrüßung Prof. Johannes Vogel, Ph.D., als Generaldirektor und auch in seiner Funktion als Mitglied des Bioökonomierates

Einleitung und erste Erkenntnisse aus dem „Supermarkt-Projekt“:  Dr. Katrin Vohland und Dr. Julia Diekämper, Museum für Naturkunde Berlin

Moderation: Jan-Martin Wiarda

1. Impulsvortrag:  Was heißt Wahlfreiheit aus ethischer Sicht? mit Dr. Stephan Schleissing, Leiter des Programmbereichs "Ethik in Technik und Naturwissenschaften", Institut TTN an der LMU München, Evangelisch-Theologische Fakultät

2. Impulsvortrag: Kurzer Abriss der Geschichte der Pflanzenzüchtung von Prof. Dr. Jens Boch, Leibniz Universität Hannover, Institut für Pflanzengenetik, Hannover

3. Impulsvortrag: Wissen was drin ist: EuGH-Urteil, Verbraucherschutz und Vorsorgeprinzip mit Harald Ebner, Mitglied des deutschen Bundestags

Eingeladener Kommentar von Hermann Broll, Bundesinstitut für Risikobewertung

Vor und nach der Veranstaltung wird es die Möglichkeit zu Führungen in den Supermarkt ErbundGut geben. Anmeldung erfolgt vor Ort.

Hintergrund:

Das Urteil des EuGH stößt in großen Teilen der Wissenschaft auch deshalb auf Kritik, weil eine Bewertung von Methoden der Genomeditierung somit unabhängig von ihrer Eingriffstiefe erfolgt. Dies führe zu erhöhtem Regulierungsaufwand insbesondere für Freilandanwendungen, bremse Innovationen und vergebe die Chance, konkurrenzfähig zu sein.  Es wird gesagt, dass Punktmutationen auch natürlicherweise vorkommen, und daher nicht unter die Genschutzverordnung/Freisetzungsrichtlinie fallen sollten. Befürworter des Urteils führen ins Feld, dass es bei den neuen Methoden keine Langzeitstudien gibt, und off-target Effekte von CRISPR-Cas9 häufiger seien, als das Narrativ „einfach, schnell, präzise“ nahelegt.

Neben Methoden der Genomeditierung werden seit längerem Methoden der Mutagenese in der Pflanzenzucht eingesetzt, insbesondere die Bestrahlung mit radioaktiven Substanzen oder der Behandlung mit mutagenen Chemikalien. Damit stammt die überwiegende Zahl an Produkten, die u.a. im Supermarkt zu kaufen sind, von der Kartoffel über den Apfel bis hin zur mit Soja gefütterten Milchkuh, aus Verfahren, die ins Erbgut eingreifen. Wie sollen diese Produkte gekennzeichnet werden? Was sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Mutageneseverfahren? Und welche Rolle können dann noch Siegel spielen, auf denen z.B. „ohne Gentechnik“ steht? Und: Bewerten wir schließlich das Produkt oder den Prozess, aus dem es hervorgegangen ist?

Eintritt frei
Anmeldung erforderlich unter: https://bit.ly/2CMls6G
Wir sind bereits voll, führen aber eine Warteliste.

Eine Veranstaltung gemeinsam mit dem Projekt „GenomElection“, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Eine Veranstaltung gefördert aus Mitteln des Aktionsplans Leibniz-Forschungsmuseen.

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