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Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gehen in Präsenznotbetrieb über

Die COVID19-Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung unter Beteiligung der Berliner Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Charité-Universitätsmedizin Berlin hat sich auf weitere Schritte verständigt, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und weitere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu treffen.

Der Betrieb an den Berliner Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird ab Freitag, den 20. März 2020, Dienstschluss, bis auf weiteres auf einen Präsenznotbetrieb beschränkt. Das betrifft auch das Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung. Die Einrichtungen legen jeweils in Ausübung ihres Haus- sowie Direktionsrechts und nach Maßgabe der Pandemiepläne fest, welche Schlüsselpersonen zur Aufrechterhaltung des Präsenznotbetriebes vor Ort erforderlich sind. Bereits am 13. März hatte die COVID19-Taskforce vereinbart, dass Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den geordneten Übergang in den Präsenznotbetrieb vorzubereiten.

Ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Charité – Universitätsmedizin Berlin, sie legt angemessene Maßnahmen im Hinblick auf ihre Aufgaben fest. Ausgenommen sind außerdem Projekte von außeruniversitären Einrichtungen, die in Zusammenhang mit der Erforschung des Coronavirus stehen.

Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen werden ab dem 12. März 2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt, d.h. die Abgabefristen laufen derzeit nicht weiter, sodass die Studierenden mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können und ihnen somit keine Nachteile entstehen.