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Arbeiten am Museum für Naturkunde

Wissenschaftler vermisst den Schädel des Brachiosaurus in der Ausstellung des Museums für Naturkunde

Das Museum für Naturkunde Berlin ist ein moderner Arbeitgeber, der Beschäftigungen in sehr unterschiedlichen Bereichen anbietet. Als integriertes Forschungsmuseum mit internationaler Ausstrahlung und global vernetzter Forschungsinfrastruktur gibt es laufend zahlreiche Job- und Karriereangebote im wissenschaftlichen Bereich auf allen Karrierestufen: vom Doktoranden bis zur Professur. Doch auch die technischen- und Verwaltungsberufe sind vielfältig. Unter Stellenausschreibungen finden Sie eine Übersicht aller vakanten Positionen.

Weiterhin widmet sich das Museum als Arbeitgeber aktuellen und gesamtgesellschaftlichen Themen, die unsere Beschäftigen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. So gibt es neben den gesetzlichen Arbeitnehmervertretungen und den Grundlagen des Tarifvertrages Programme und Initiativen insbesondere

  • zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • für die Chancengleichheit
  • zur Förderung des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Nachwuchses
  • zur Personalentwicklung

Beauftragte und Vertretungen

Personalrat

Im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) Berlin vertritt der Personalrat die Interessen der Dienstkräfte des Museums.

Der Personalrat besteht aus neun Mitgliedern:

Die Mitglieder des Personalrats sind für Gespräche, Anfragen und Hinweise in allen Personalvertretungsangelegenheiten offen. Bitte nehmen Sie entweder persönlich oder per E-Mail Kontakt auf:

E-Mail: personalrat@mfn.berlin

Das Büro des Personalrates befindet sich im Nordbau, Raum 3325.

Frauenvertretung

Das Museum für Naturkunde Berlin legte in seiner Strategie die Chancengleichheit als eines der wichtigsten Ziele für eine erfolgreiche Zukunft fest. Dieses beinhaltet die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils an Frauen besonders in wissenschaftlichen und Leitungspositionen und den Abbau struktureller Benachteiligungen. Ebenso ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu fördern. Der Leitfaden zur Chancengleichheit der Leibniz-Gemeinschaft und Maßnahmen im Rahmen des Audits „Beruf und Familie“ dienen als wesentliche Grundlagen.

Frauenvertreterin

Team Frauenvertretung

Ombudsperson/Ombudsmann

Die Leibniz-Gemeinschaft hat Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens, Definitionen von Fehlverhalten und die Rolle und Befugnisse des zentralen Ombudsgremiums der Gemeinschaft in ihrer Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) festgelegt. Die seit November 2019 aktualisierte Fassung dieser Leitlinie ist für alle Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft verbindlich.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des MfN bestimmen in 3-jährigem Turnus in geheimer Wahl eine dezentrale Ombudsperson als Anlaufstelle bei Unstimmigkeiten, Verdachtsmomenten und Streitfragen, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens prüft. Die Grundlagen bilden dabei die einrichtungsinterne Leitlinie, die Leitlinie der Leibniz Gemeinschaft sowie die aktuellen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG. Entscheidet eine dezentrale Ombudsperson, dass eine darüber hinausgehende Prüfung der Vorwürfe notwendig ist, wird der Vorgang an die zentrale Ombudsperson der Leibniz Gemeinschaft weitergeleitet.

Die aktuellen Ombudspersonen sind:

Wir stehen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am Museum für Naturkunde als Ansprechpartner für Fragen und Probleme zur guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung. Bitte zögert nicht und kontaktiert uns über Email, Post oder persönlich im Büro.

Schwerbehindertenvertretung

Die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind Ansprechpartner für alle Angestellten des Museums, die selbst schwerbehindert sind, von Schwerbehinderung bedroht sind und darüber hinaus für alle, die Fragen im Zusammenhang mit Schwerbehinderung haben. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir sind offen für Ihre Fragen und Wünsche.

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind in § 95 des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) beschrieben.

Schwerbehindertenvertreter

Stellvertretung

Nachwuchswissenschaftler:innen-Vertretung (ECRs representatives)

Nach einer Umstrukturierung werden zukünftig Promovierende und PostDocs von einer gemeinsamen, gewählten Vertretung repräsentiert. Namen, Zuständigkeiten und bereitgestellte Hilfsangebote sind auf der Seite Vertretung der Nachwuchswissenschaftler:innen (ECRs) zu finden.