Direkt zum Inhalt

Richtlinie zur Urheberrechtsauszeichnung für Medien und Daten aus der Sammlungserschließung

Sammlungsobjekte sind Datenträger. Und Daten bedeuten Informationen und somit Wissen. An diesem Wissen soll nicht nur die Wissenschaftscommunity, sondern die auch die gesamte Gesellschaft teilhaben. Deswegen setzt sich das Museum für Naturkunde Berlin dafür ein, Open Science voranzutreiben. Es hat eine Richtlinie zur Urheberrechtsauszeichnung verabschiedet, um die rechtlichen Rahmenbedingungen abzusichern. So sollen insbesondere Digitalisate aus der laufenden Sammlungsdigitalisierung ohne große Hürden schnell verfügbar bleiben. Das Museum für Naturkunde nutzt für Objekte aus der Sammlungsdigitalisierung Creative Commons Urheberrechtslizenzen (CC-Lizenzen)die sowohl menschen- als auch maschinenlesbar sind und auf den ersten Blick anzeigen, wie man die Daten nachnutzen kann.

Die erstellten Daten und Medien stehen grundsätzlich unter einer CC0-Lizenz bzw. Public Domain Mark zur freien Nachnutzung und im Sinne von Open Science zur Verfügung. In Ausnahmefällen, insbesondere bei sensiblen Daten oder bei rechtlich geschütztem Material, kann es eine abweichende, restriktivere Auszeichnungen geben (CC-BY, CC-BY-SA, CC-BY-NC usw.). Daten und Medien, deren rechtlicher Schutz nicht eindeutig geklärt ist, werden, wenn überhaupt, als all rights reserved veröffentlicht.

Hier können Sie mehr zur Richtlinie in einem Beitrag auf dem Blog von Mediasphere for Nature nachlesen und die Richtlinie als PDF aufrufen.