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Besucherordnung

Blick vom Foyer in den Sauriersaal des Museums für Naturkunde

Das Museum für Naturkunde heißt alle Besuchenden herzlich willkommen.

Das Museum für Naturkunde präsentiert in seinen Ausstellungsräumen Kulturgüter von höchstem Rang. Sie ermöglichen seinen Besuchenden im Vertrauen auf ein verständnisvolles, angemessenes Verhalten die unmittelbare Begegnung mit wertvollen Objekten der Sammlungen.

Beim Besuch des Museums müssen daher folgende Vorschriften eingehalten werden:

Öffnungszeiten

Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Aus begründeten Anlässen (z.B. Schulferien, Feiertage, Events u.ä.) können Sonderregelungen getroffen werden.

Eintrittsgeld für Dauerausstellungen

Die Eintrittsgelder werden vom Stiftungsrat des Museums festgelegt. Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Freien Eintritt haben folgende Personen:

  • Kinder bis zur Einschulung
  • Mitglieder des internationalen Museumsrates (ICOM)
  • Mitglieder der Fördervereine des Museums
  • Mitglieder der WFTGA (World Federation of Tourist Guide Associati6ns) gegen Vorlage der WFTGA CultourCard
  • Studierende der Berliner Universitäten und Hochschulen, die im Rahmen ihres Studiums das Museum besuchen
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Presseausweises
  • Beschäftigte anderer Berliner Museen, die sich als solche ausweisen
  • Begleitperson von Schwerbehinderten (soweit dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist)
  • bis zu zwei Lehrkräfte, Erzieherinnen oder Erzieher, die eine Schulklasse, Kinder oder Jugendgruppe begleiten

Aus besonderem Anlass und für einen befristeten Zeitraum kann die Museumsleitung des Museums für Naturkunde einem bestimmten Personenkreis Eintrittsermäßigungen gewähren bzw. anlässlich von Sonderausstellungen oder Spezialführungen einen Aufschlag auf den Eintrittspreis festlegen.

Garderobe

Vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sind größere Taschen und Rucksäcke, Stöcke, Schirme u. dgl. an der Garderobe abzugeben. Im Zweifelsfall entscheidet darüber das Aufsichtspersonal. Für Wertgegenstände, die sich in der abgegebenen Garderobe befinden, wird eine Haftung seitens des Museums für Naturkunde ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unentgeltlich.

Schutz der Museumsobjekte

Es ist nicht gestattet,

  • Ausstellungsgegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich in der Ausstellung erlaubt wird, zu berühren, sie zu beschädigen oder zu verunreinigen,
  • in den Ausstellungsräumlichkeiten zu essen und zu rauchen,
  • Tiere in die Ausstellungsräume mitzubringen. Ausnahmen bestehen für Blindenführhunde.

Foto- und Videoaufnahmen

Das Fotografieren bzw. Filmen ist ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das Benutzen von Stativen, Scheinwerfern und Kabeln nicht gestattet. Aufnahmen für kommerzielle Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung der Museumsleitung. Die Genehmigung kann mit Auflagen und mit der Festlegung zur Zahlung eines Entgelts verbunden sein.

Führungen durch die Ausstellungen

Führungen durch die Ausstellungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die durch das Museum dafür autorisiert sind. Ausnahme ist die Betreuung von Schulklassen durch deren Lehrpersonal. Für eine fachkundige Führung von Gruppen und Personen ist eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. Für Führungen durch die Ausstellungen wird neben dem Eintrittspreis ein Führungsentgelt erhoben.

Verhalten in den Ausstellungen

Jede/r Besuchende sollte sich in den Ausstellungsräumlichkeiten so verhalten, dass andere Besuchende nicht gestört werden. Lehrkräfte, Gruppenleiterinnen und -leiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch des Museums für Naturkunde nur in Begleitung Erwachsener gestattet werden. Die/der Besuchende haftet für den von ihr/ihm verursachten Schaden.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Eintrittskarten der Besuchenden zu überprüfen und Anweisungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Besuchenden zu erteilen. Die Museumsleitung kann bei Besuchenden, die wiederholt die Regelungen der Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals missachten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie vom weiteren Besuch des Museums für Naturkunde ausschließen.

Haftung

Das Museum haftet nicht für Schäden, die den Besuchenden in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Museums vorliegt.

Hinweise, Beschwerden, Fundsachen

Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen zu den im Museum für Naturkunde gezeigten Ausstellungen und den Besucherservice-Einrichtungen können in das am Informationsstand ausliegende Gästebuch eingetragen oder dem Aufsichtspersonal mitgeteilt werden. Beschwerden werden der Museumsleitung bzw. den Beschäftigten der Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar zugeleitet. Fundsachen nehmen das Kassen- oder Aufsichtspersonal entgegen. Nachfragen zu Fundsachen sind an die Museumsverwaltung zu richten.

Schlussbestimmungen

Jeder Besuchende der Ausstellungen des Museums für Naturkunde erkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte die vorliegende Besucherordnung an. Bei Nichtbeachtung dieser Ordnung behält sich das Museum für Naturkunde Maßnahmen vor, die zur Herstellung der Ordnung führen bzw. der Schadensbegrenzung dienen.

Inkrafttreten

Die Besucherordnung wird von der Museumsleitung in Kraft gesetzt.

Gleichzeitig tritt Teil 1 der Ordnung über die Nutzung von Einrichtungen des Museums für Naturkunde - Besucherordnung für die Ausstellungen des Museums für Naturkunde- (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 20/2007) außer Kraft.

Berlin, den 13.10.2014